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FAQ

ORGANISATORISCHES

 

Was kosten die Therapiesitzungen?

Ein 20 minütiges telefonisches Kennenlerngespräch ist kostenlos.

Eine Einzelsitzung von 50min kostet 110€.

Eine Doppelsitzung von 90min kostet 190€.

Die Kosten werden direkt nach der Sitzung beglichen. Es kann bar oder mit Karte bezahlt werden.

 

Werden die Kosten von der Krankenkassen übernommen?

Meine Praxis ist eine reine Selbstzahlerpraxis. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz nicht. Solltest du privat versichert sein, kläre bitte direkt mit deiner privaten Krankenversicherung ab, welche Kosten ggf. übernommen werden.

 

Wie kann ich einen Termin buchen?

Wenn wir uns noch nicht kennen sollten, rufe mich gerne einfach an, dann rufe ich dich schnellstmöglich zurück. Wenn du nicht gerne telefonierst, dann kannst du mich auch auf Whatsapp anschreiben oder mich per E-Mail kontaktieren. Ein Terminbuchungstool nutze ich nicht.

 

Was ist, wenn ich einen Termin absagen bzw. verschieben muss?

Es wird immer Situationen geben, in welchen ein Termin verschoben oder abgesagt werden muss. Ich würde dich bitten, dies bis spätestens 24h vor dem Termin zu tun, da ich ansonsten das volle Honorar in Rechnung stellen muss. Montagstermine bitte bis Freitag Mittag absagen bzw. verschieben.

 

Darf ich meinen Hund mit in die Therapie bringen?

Andere Hunde sind in der Praxis nicht erlaubt.

 

Kann ich meine Partner:in oder eine andere Begleitperson mit in die Therapiesitzung bringen?

Prinzipiell geht das nur mit vorheriger Absprache und nur, wenn es aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist.
Hierfür erlaube ich mir zusätzlich in Rechnung zu stellen:

Pro Einzelsitzung plus 60€.

Pro Doppelsitzung plus 100€.

Sollte dich jemand begleiten, der oder die im Wartebereich warten möchte, ist dies natürlich möglich.

 

Wie kann ich die Praxis am besten erreichen?

Meine Praxis befindet sich nicht in einem Parklizenzgebiet, d.h. es kann kostenfrei auf der Straße geparkt werden. Tagsüber lässt sich meistens gut ein Parkplatz in der Cuvilliésstraße oder den angrenzenden Straßen finden.

Öffentlich kannst du die Praxis folgendermaßen erreichen:

U-Bahn U4 Prinzregentenplatz: 650m, ca. 9min Fußweg

Bus 100 Friedensengel/Villa Stuck: 600m, ca. 8min Fußweg

Tram 17 Holbeinstraße: 300m, ca. 4min Fußweg

 

Ist die Praxis barrierefrei?

Ja, die Praxis ist barrierefrei.

 

In welchen Sprachen wird die Therapie angeboten?

Um dir die bestmögliche Unterstützung geben zu können, biete ich meine Leistung nur auf Deutsch an.

 

Wird die Therapie auch für Kinder und Jugendliche angeboten?

Ich arbeite nur mit volljährigen Menschen ab 18 Jahren.

 

Was mache ich in einer akuten Krise oder in einem Notfall, wenn du als meine behandelnde Therapeutin nicht erreichbar bist?

In akuten Notfällen wende dich bitte sofort an die 112 (Notruf) oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117.

Außerdem stehen dir regionale Krisendienste zur Verfügung. Für Oberbayern erreichst du diesen 24/7 unter 0800/6553000. Weiterführende Informationen findest du unter

https://www.krisendienste.bayern/oberbayern/ .

THERAPIE

Woher weiß ich, ob ich für eine Therapie geeignet bin?

Prinzipiell kann fast jeder Mensch eine Therapie machen. Wie das in deinem individuellen Fall ist, klären wir gerne am Telefon in deinem kostenfreien Kennenlerngespräch.

 

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Du schilderst dein Anliegen und wir sprechen über deine aktuellen Lebensumstände. Wir sprechen auch über deine Ziele, ob es ggf. Kontaindikationen gibt und was du von der Therapie zu erwarten hast. Außerdem klären wir alles Organisatorische und du kannst natürlich alle deine Fragen mitbringen, die ich dir gerne beantworte. Ggf. beginnen wir hier auch mit der Anamnese, dies ist individuell und kommt auf dein Anliegen an.

 

Wie lange dauert eine Therapie?

Das lässt sich nicht vorhersagen und ist natürlich deine Entscheidung. Bei manchen Themen könntest du nach ein paar Sitzungen bereits klarer sehen und die gewünschte Entlastung erfahren, andere Themen bedürfen möglichweise ein längerfristiges Hinschauen.

 

Wie läuft eine Therapiesitzung ab?

Wir schauen uns gemeinsam an, was gerade bei dir präsent ist. Daraus ergibt sich ob wir gesprächstherapeutisch arbeiten, oder auch eine Übung einbauen. Natürlich kannst du dir in der vorherigen Stunde immer etwas wünschen und wir vereinbaren für die nächste Stunde eine spezielle Meditation, Atemübung o.ä.. Und selbst dann überprüfen wir nochmals gemeinsam wenn du da bist, was genau du brauchst.

 

Gibt es "Hausaufgaben" zwischen den Sitzungen?

Es kann schon einmal vorkommen, dass wir besprechen, dass du in der Zeit bis zur nächsten Stunde z.B. einen bestimmten Aspekt deines Verhaltens oder deiner inneren Haltung beobachtest, eine Meditationspraxis oder Atemübung einübst. Dies ist aber natürlich immer auf rein freiwilliger Basis und es hat selbstverständlich keinerlei Konsequenzen, wenn du es nicht umsetzt.

 

Wie wird festgelegt, welche Methode für mich die Richtige ist?

Kurz gesagt: das ergibt sich im Laufe der Therapie. Wir finden gemeinsam raus, was für dich persönlich das Richtige ist. Natürlich respektiere ich, wenn du z.B. keine Meditationsübungen als Teil deiner Therapie wünschst.

 

Werde ich bei der Suche nach ergänzenden Angeboten unterstützt?

Natürlich unterstütze ich dich bei Bedarf, begleitende Angebote zu finden. Dies können Selbsthilfegruppen, spezialisierte Beratungsstellen, psychiatrische Kliniken o.ä. sein.

 

Für wen ist das Angebot nicht geeignet?

Menschen in akuten Psychosen sollten sich in psychatrische Behandlung oder bei Eigen- und/oder Fremdgefährdung ggf. sogar in stationäre Behandlung auf einer gesicherten Station begeben, da sie Medikamente und speziell geschulte Unterstützung benötigen. D.h. sie können nicht von mir behandelt werden.

Alle anderen Krankheitsbilder können supportiv von mir behandelt werden, ggf. aber unbedingt in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten.

Generell ist es außerdem immer wichtig, dass mögliche andere Ursachen der Symptome parallel zur Therapie medizinisch abgeklärt werden. Viele Krankheitsbilder, die rein psychisch aussehen, können auf körperlicher Ebene entstehen und müssen auch da behandelt werden. Außerdem kann die Gabe von Psychopharmaka notwendig sein, welche ich nicht verschreiben darf.

 

Woran merke ich, dass die Therapie wirkt?

Dies ist natürlich sehr individuell.

Es gibt (leider) keine Garantie oder ein Versprechen, dass Therapie wirkt und Erfolge sichtbar werden.

Allgemein kann man aber sagen, dass es u.a. möglich ist, dass du dich entlastet und klarer fühlst, dass deine Emotions- und Stressregulation sich verbessert und dass deine Beziehungen sich stabilisieren. Natürlich kann es aber auch sein - so ehrlich muss man sein, wenn man eine Therapie beginnt - dass deine Entwicklung nicht von all deinen Mitmenschen wohlwollend aufgenommen wird. So kann es beispielsweise auch zu Konfliktsituationen kommen, wenn du beginnst deine Bedürfnisse zu priorisieren und Grenzen zu setzen. Natürlich biete ich dir auch während diesem Prozess Halt und Unterstützung.

 

 

HEILPRAKTIKER:IN FÜR PSYCHOTHERAPIE

 

Was ist eine Heilpraktiker:in für Psychotherapie?

Heilpraktiker:innen für Psychotherapie besitzen eine amtliche Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. D.h. sie dürfen mit psychisch kranken Menschen arbeiten. (Natürlich brauchst du aber keine Diagnose um eine Therapie machen zu können.)

Invasives Arbeiten ist nur den "Voll-"Heilpraktiker:innen vorbehalten.

 

Welche Ausbildung muss man als Heilpraktiker:in für Psychotherapie absolvieren?

Eine genormte Ausbildung gibt es für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie nicht. Voraussetzung für den Erhalt der Heilerlaubnis (=Art der Zulassung) ist das Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung beim zuständogen Gesundheitsamt.

Ich persönlich verspüre die große Verantwortung, die dieser Beruf mit sich bringt und habe daher zusätzlich eine intensive und breit gefächerte Ausbildung absolviert und bilde mich kontinuierlich fort. Dies hat mich auf das Erkennen der Krankheitsbilder und das Arbeiten mit psychisch kranken Menschen vorbereitet.

 

Was ist der Unterschied zwischen den (Heil-)Berufen rund um die Psyche des Menschen?

  • Heilpraktiker:in für Psychotherapie: Heilerlaubnis beschränkt auf Psychotherapie, keine gesetzliche Kassenabrechnung, keine Krankschreibung/Rezepte.

  • Psychiater:in: Ärztin/Arzt mit Facharztausbildung Psychiatrie; darf psychische Krankheiten diagnostizieren, Medikamente (Psychopharmaka) verordnen und krankschreiben.

  • Approbierte Psychotherapeut:in: Studium und Ausbildung der klinischen Psychologie, Approbation, i. d. R. Kassenleistungen (dann nur Richtlinienverfahren), oder auch in Privatpraxis.

  • Coach:in & Beratung: Keine Heilerlaubnis; arbeitet an Zielen/Leistung/Entwicklung, nicht mit psychischen Störungsbildern.

 

Welche gesetzliche Grundlage gilt für Heilpraktiker:innen?

Die Tätigkeit basiert auf dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) sowie den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Außerdem sind wir wie die anderen Heilberufe auch an das Patientenrechtegesetz im BGB, die DSGVO uvm. gebunden.

 

Kannst du mir ein Attest für meinen Arbeitgeber ausstellen?

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich nicht befugt, dir ein Attest für deinen Arbeitgeber auszustellen. Ich kann dir natürlich schriftlich bestätigen, dass du bei mir in Therapie bist, dies hat aber einen reinen Informationscharakter und hat keine gesetzliche Gültigkeit. Hierfür müsstest du mich allerdings von meiner Schweigepflicht entbinden.

 

Hast du eine Schweigepflicht?

Wie alle anderen Heilberufler auch, unterliege ich der Schweigepflicht. Wenn z.B. dein behandelnder Arzt einen Bericht möchte, dann musst du mich vorher der Schweigepflicht ihm gegenüber entbinden, sonst darf ich keinerlei Informationen herausgeben.

Das gleiche gilt auch für Angehörige (und alle anderen Menschen), die gerne wissen würden, wie es dir geht oder wie die Therapie läuft. In diesem Fall darf ich nicht antworten und würde ich auch nach einer Schweigepflichtsentbindung nur, wenn es therapeutisch sinnvoll ist.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich kein Zeugnisverweigerungsrecht und bei akuter Gefährdung bin ich verpflichtet, ein Minimum an Informationen herauszugeben.

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